Karl-Heinz Graßl

Rechtsanwalt

Karl-Heinz Graßl

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Graßl absolvierte in Hamburg das Studium der Rechtswissenschaften, welches er mit dem 1.Staatsexamen abschloss.

Rechtsanwalt Graßl absolvierte seinen Referendardienst, welchen er mit dem 2. Staatsexamen beendete.

Seit dem 22.07.1985 ist Herr Rechtsanwalt Graßl als Rechtsanwalt tätig.

Rechtsanwalt Graßl ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Zu seinen speziellen Rechtsgebieten gehört das Familienrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht sowie die Grundstücksrecht.

Herr Rechtsanwalt Graßl war Mitbegründer der Kanzlei und ist zum 31.12.2021 als Gesellschafter ausgeschieden. Seit dem 01.01.2022 ist er als angestellter Rechtsanwalt für die Kanzlei tätig.

Karl-Heinz Graßl Rechtsanwalt

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