Geblitzt in Stralsund
Ausgezeichnet.org
Viele Bußgeldbescheide und Geschwindigkeitsmessungen weisen Fehler auf.
Wehren Sie sich !
Unsere Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht ist seit Jahrzehnten auf Verkehrsstraftaten und Bußgeldangelegenheiten spezialisiert.
Füllen Sie einfach nur das Formular kurz aus und senden Sie uns dieses zu. Umgehend werden wir uns bei Ihnen melden und Ihr Anliegen mit Ihnen ausführlich besprechen. Oder nutzen Sie folgende Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Karl- Heinz Graßl
Friedrich-Engels-Straße 31
18439 Stralsund
Tel.: 03831 299286
Fax: 03831 299287
Achtung Frist!
Ab Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt eine zweiwöchige Einspruchsfrist, dass heißt, Sie oder unsere Kanzlei müssen binnen 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen, wenn Sie mit dem Inhalt des Bußgeldbescheides nicht einverstanden sind. Bei Erhalt des Bußgeldbescheides ist daher Eile geboten!
Waren Sie zu schnell unterwegs?
Mit diesen Konsequenzen müssen Sie rechnen:
Droht Ihnen ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot, dann sollten Sie uns sofort einschalten, damit wir prüfen können, ob die Messung auch tatsächlich korrekt ist.
Wir wissen durch unsere jahrzehntelange Erfahrung genau, welche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Messung erfüllt sein müssen und wo angesetzt werden muss, um die Messergebnisse zu erschüttern.